Bei den oben genannten Pflichtangaben, die zum Nachweis und der Anerkennung einer Mitgliedschaft in der CDU Deutschlands erforderlich sind, handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung, Religionszugehörigkeit evangelisch). Alle weiblichen sowie alle evangelischen Parteimitglieder werden - sofern sie nicht widersprechen - mit der Aufnahme in der CDU Deutschlands Mitglied in der Frauen Union (FU) bzw. dem evangelischen Arbeitskreis (EAK). Diese Pflichtangaben werden gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien durch die CDU Deutschlands und - sofern zutreffend - der FU und dem EAK im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die E-Mail-Adresse kann auch für den Versand von Einladungen zu satzungsgemäßen Versammlungen genutzt werden. Der Versand der Einladung auf elektronischem Weg steht in diesem Fall dem Postweg gleich.